Mit Pflanzen umziehen – so geht’s!

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Mit Pflanzen umziehen – so geht’s!
Mit Pflanzen umziehen – so geht’s!

Umziehen ist so oder so eine eher stressige Angelegenheit. Und wer dann auch noch ein Freund begrünter Zimmer ist oder sich gar Hobbygärtner nennt, der steht noch vor ganz anderen Problemen: Wie denn am besten die grünen Freunde alle mitnehmen?
Die gute Nachricht vorweg: So schwer ist das gar nicht. Ohne eine längerfristige Planung wird es aber knifflig.

Pflanzen gut verpacken

Sämtliche Zimmerpflanzen können gut in Kartons verpackt transportiert werden. Wichtig ist natürlich, dass stets für Frischluft gesorgt ist. Pflanzen brauchen natürlich Feuchtigkeit, sie sollten dennoch möglichst nicht mehr direkt vor dem Umzug gegossen werden. Andernfalls könnten Kartons durchweichen.
Je nach Pflanze lassen sich lose Blätter oder Zweige gut zusammenbinden, sie sind dann besser geschützt. Wichtig für alle Pflanzen ist ein gemäßigtes Raumklima im Umzugswagen. Starke Hitze oder Kälte verkraften viele Pflanzen nur sehr schlecht.

Gartenpflanzen kommen auch mit

Ja, auch Gartenpflanzen können einfach mit umziehen. Zumindest, solange sie nicht zu groß geworden sind. Hier ist allerdings Planung gefragt. Die Wintermonate sind ausgesprochen schlecht geeignet. Steht der Umzug an, lässt sich vielleicht mit Nachmietern oder dem Vermieter ein Kompromiss zur späteren Abholung finden.
Ist es dann soweit, wird die betreffende Pflanze mit dem kompletten Wurzelballen ausgegraben. Wenn Sie große Pflanzen ausgraben, ist vielleicht jetzt die Zeit gekommen, Stauden zu teilen und möglicherweise auch Teile zu verschenken.

Achtung!

Es gibt da eine rechtliche Problematik, die unbedingt beachtet werden sollte. Wenn im Rahmen eines Mietverhältnisses Pflanzen oder Bäume gepflanzt werden, dann gehören diese nach geltendem Recht dem Vermieter. Bei Umzug dürfen diese nicht einfach mitgenommen werden, es muss zunächst die Zustimmung vom Vermieter vorliegen. Auch beim Hausverkauf gehören Pflanzen und Bäume pauschal zum Haus dazu, dürfen also auch nicht einfach bei Auszug mitgenommen werden. Es sei denn, es werden spezielle Vertragsklauseln berücksichtigt.

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